Die Gaststättenverordnungen der einzelnen deutschen Bundesländer gibt es beim deutschen Industrie- und Handelskammertag im PDF-Download [externer Link]. Hier kann jeder nachschauen: Was ist mein Recht als Gast in welchem Bundesland?

Foto: © Sabine Langnau
Die Toiletten müssen z.B. in der Regel für Gäste gebührenfrei zugänglich sein, wie Mica kommentiert hat. Allerdings scheint es Ausnahmen zu geben: in Bayern müssen die Toilettenräume lediglich leicht erreichbar und gekennzeichnet sein. Da stet nichts von “gebührenfrei”. Außerdem scheinen in Bayern Spülbecken und Urinale eine Wasserspülung haben zu müssen. Trockenurinale wären dort also nicht zulässig. Das sollte man aus umweltpolitischer Sicht überdenken, ist doch das wasserlose Urinal wesentlich umweltfreundlicher. (Man braucht dann auch nicht diesen ekligen, weil in der Regel feuchten, Drücker zu betätigen.)
Meinen deutschen Wortschatz habe ich durch die Hamburger Gaststättenverordnung erweitert: eine Toilette heißt dort “Spülabort“. Das hat doch Poesie! Die Gästetoilette heißt “Abortanlage für Gäste“: klingt gleich offiziell und nach Amtsschimmel: “Zeigen sie mir bitte mal ihre Abortanlage für Gäste!“
1 Kommentar bis jetzt ↓
1 Zivilisationsgefälle // Mar 22, 2008 at 5:45 am
[...] Toiletten in Gaststätten sind in Deutschland ja dankenswerter Weise gesetzlich normiert. So etwas wie in dem Hotel in Rotenburg/ Wümme, in dem sich meine Oma und mein Opa kennenlernten gibt´s heute nicht mehr. (Das Hotel gibt´s noch, es steht jetzt als Ruine im Wald): [...]
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